Auto, Motorrad oder Mofa

Führerscheinklassen


Wir schulen mit Leidenschaft

individuell, effizient & persönlich

Wir bieten eine breite Palette an Führerscheinklassen an. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem umfassenden Kursangebot bringen wir Dich sicher und kompetent ans Ziel. 

Unser engagiertes Team aus erfahrenen Fahrlehrern steht Dir dabei mit Rat und Tat zur Seite, um Deine Ausbildung so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten.

Klasse B

Die Führerscheinklasse B ist eine der gängigsten Fahrerlaubnisklassen in Deutschland und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. (Auch mit Anhänger einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigt).

1: Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
2: Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
3: Die Führerscheinklasse B schließt die Klassen AM, sowie L mit ein. A1, A2 und A sind wiederum ausgeschlossen.
Klasse BF17

"Begleitetes Fahren ab 17", ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, so darf der Jugendliche nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, welche mindestens 30 Jahre alt, sowie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

1: Es handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.
2: Mit 18 Jahren kann der junge Fahrer dann den regulären Führerschein der Klasse B ohne Einschränkungen erhalten, indem er die Prüfbescheinigung gegen den vollwertigen Führerschein umtauscht.
Klasse B197

Die Führerscheinklasse B197 ist eine Erweiterung der Klasse B in Deutschland, die es erlaubt, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren, auch wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Die praktische Fahrprüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden. Zusätzlich muss eine mindestens 10-stündige Schulung (je 45 min.) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe in einer Fahrschule absolviert werden. Nach erfolgreicher Schulung stellen wir eine Bestätigung über die Ausbildung auf Schaltgetriebe aus.

1: Es handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.
2: Nach Bestehen der praktischen Prüfung und Erhalt der Bestätigung der Fahrschule wird im Führerschein die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Dies erlaubt dem Inhaber, sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch Schaltgetriebe zu fahren. Fahrschüler können also die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren, aber dennoch die Berechtigung erhalten, Schaltwagen zu fahren.
Klasse B96

Die Führerscheinklasse B96 erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht überschreiten darf.

1: Es handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.
2: Diese Klasse erweitert die Möglichkeiten des normalen B-Führerscheins ohne die Notwendigkeit, die umfassendere Ausbildung und Prüfung der Klasse BE abzulegen.
3: Diese Klasse ist insbesondere für Personen interessant, die größere Anhänger, wie Wohnwagen oder Anhänger für den Transport von größeren Gütern, ziehen; aber keine weitere Prüfung ablegen möchten.
Klasse B196

Die Führerscheinklasse B196 ist eine Erweiterung der deutschen Führerscheinklasse B, die es ermöglicht, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine separate Motorradführerscheinprüfung abzulegen. Ist der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B, umfasst die Schulung mindestens 9 Unterrichtseinheiten (à 90 min.) Theorie und 5 Unterrichtseinheiten (à 90 min.) Praxis. Es ist keine abschließende Prüfung nötig.

1: Es handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.
2: Mit der B196-Erweiterung dürfen nur Leichtkrafträder (bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Motorleistung und ein Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg) gefahren werden.
3: Die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland.
Klasse BE

Die eigenständige Führerscheinklasse BE erlaubt das Führen von Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

1: Das Zugfahrzeug muss zur Klasse B gehören (Pkw bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse).
2: "Schwerste" Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw und einem größeren Anhänger, wodurch insgesamt eine höhere Flexibilität gegenüber B96 beim Transport von Gütern oder anderen Lasten gegeben ist.
Klasse A1

Ab einem Mindestalter von 16 Jahren berechtigt die Führerscheinklasse A1 in Deutschland zum Führen von bestimmten Motorrädern und Leichtkrafträdern. Sie umfasst Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

1: Die Klasse A1 schließt die Fahrerlaubnis der Klasse AM ein.
Klasse A2

Ab einem Mindestalter von 18 Jahren ermöglicht die Führerscheinklasse A2 in Deutschland das Führen von bestimmten Motorrädern mittlerer Leistung. Sie umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht- Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

1: Kein vorheriger Führerschein notwendig, aber wenn der Fahrer bereits die Klasse A1 besitzt, kann er unter bestimmten Bedingungen direkt zur Klasse A2 aufsteigen.
2: Die Klasse A2 schließt die Klasse A1 mit ein.
3: Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann man durch eine weitere praktische Prüfung (ohne theoretische Prüfung) zur Klasse A aufsteigen
Klasse A

Die Führerscheinklasse A in Deutschland berechtigt zum Führen von Krafträdern (Motorrädern) ohne Leistungsbeschränkung. Das Mindestalter unterliegt dabei verschiedenen "Stufen": 24 Jahre für den direkten Zugang. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW und 20 Jahre, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 ist.

1: Die Klasse A schließt die Klassen A1 und A2 sowie die Klasse AM ein.
2: Theoretische und praktische Prüfungen sind erforderlich. D.h. für jüngere Fahrer (z. B. bei direktem Zugang ab 24 Jahren) ist eine umfangreiche Ausbildung erforderlich.
Klasse AM

Die Führerscheinklasse AM, mit einer unbefristeten Gültigkeit, ist eine europäische Fahrerlaubnisklasse für Kleinkrafträder (auch Mopeds genannt) mit einer maximalen Motorleistung von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quadricycles) mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer maximalen Motorleistung von 4 kW.

1: In Deutschland gilt das Mindestalter von 16 Jahren.
Mofa

Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre und es muss eine sogenannte Prüfbescheinigung mitgeführt werden.

1: Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h.
E-Scooter

Für E-Scooter benötigt man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.

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