Wir bieten eine breite Palette an Führerscheinklassen an. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem umfassenden Kursangebot bringen wir Dich sicher und kompetent ans Ziel.
Unser engagiertes Team aus erfahrenen Fahrlehrern steht Dir dabei mit Rat und Tat zur Seite, um Deine Ausbildung so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten.
Die Führerscheinklasse B ist eine der gängigsten Fahrerlaubnisklassen in Deutschland und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. (Auch mit Anhänger einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigt).
"Begleitetes Fahren ab 17", ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, so darf der Jugendliche nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, welche mindestens 30 Jahre alt, sowie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Die Führerscheinklasse B197 ist eine Erweiterung der Klasse B in Deutschland, die es erlaubt, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren, auch wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Die praktische Fahrprüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden. Zusätzlich muss eine mindestens 10-stündige Schulung (je 45 min.) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe in einer Fahrschule absolviert werden. Nach erfolgreicher Schulung stellen wir eine Bestätigung über die Ausbildung auf Schaltgetriebe aus.
Die Führerscheinklasse B96 erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht überschreiten darf.
Die Führerscheinklasse B196 ist eine Erweiterung der deutschen Führerscheinklasse B, die es ermöglicht, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine separate Motorradführerscheinprüfung abzulegen. Ist der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B, umfasst die Schulung mindestens 9 Unterrichtseinheiten (à 90 min.) Theorie und 5 Unterrichtseinheiten (à 90 min.) Praxis. Es ist keine abschließende Prüfung nötig.
Die eigenständige Führerscheinklasse BE erlaubt das Führen von Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Ab einem Mindestalter von 16 Jahren berechtigt die Führerscheinklasse A1 in Deutschland zum Führen von bestimmten Motorrädern und Leichtkrafträdern. Sie umfasst Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Ab einem Mindestalter von 18 Jahren ermöglicht die Führerscheinklasse A2 in Deutschland das Führen von bestimmten Motorrädern mittlerer Leistung. Sie umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht- Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Die Führerscheinklasse A in Deutschland berechtigt zum Führen von Krafträdern (Motorrädern) ohne Leistungsbeschränkung. Das Mindestalter unterliegt dabei verschiedenen "Stufen": 24 Jahre für den direkten Zugang. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW und 20 Jahre, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 ist.
Die Führerscheinklasse AM, mit einer unbefristeten Gültigkeit, ist eine europäische Fahrerlaubnisklasse für Kleinkrafträder (auch Mopeds genannt) mit einer maximalen Motorleistung von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quadricycles) mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer maximalen Motorleistung von 4 kW.
Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre und es muss eine sogenannte Prüfbescheinigung mitgeführt werden.
Für E-Scooter benötigt man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.
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